Leistungsangebot
Menschen mit Behinderung, die in unserem
Berufsbildungszentrum und in unserer Werkstatt ausgebildet wurden,
können durch Praktika, Außenarbeitsplätze und Übergänge in Unternehmen
des ersten Arbeitsmarktes zum Einsatz kommen.
Übergänge
Bei besonderer Eignung des behinderten Menschen besteht im Anschluss an ein Praktikum oder einen befristeten Außenarbeitsplatz die Möglichkeit zur Übernahme in das Unternehmen. Der Übergang wird vom Begleitenden Dienst der Werkstatt und dem Integrationsfachdienst unterstützt.
Die Einstellung eines/r Werkstattmitarbeiters/in kann durch Fördermittel bzw. Eingliederungszuschüsse finanziell unterstützt werden.
Die Einstellung eines/r Werkstattmitarbeiters/in kann durch Fördermittel bzw. Eingliederungszuschüsse finanziell unterstützt werden.
Praktika
Durch zeitlich befristete Praktika auf
ausgewählten Arbeitsplätzen in Unternehmen des allgemeinen
Arbeitsmarktes können Mitarbeiter/innen der Werkstatt auf eine
berufliche Eingliederung außerhalb der Werkstatt vorbereitet bzw. ihre
Eignung hierfür getestet werden.
Der/Die Praktikant/in bleibt Beschäftigte/r der Werkstatt und ist über diese versichert. Die Praktika werden durch Personal der Werkstatt begleitet. Dem Unternehmen entstehen keine Kosten.
Der/Die Praktikant/in bleibt Beschäftigte/r der Werkstatt und ist über diese versichert. Die Praktika werden durch Personal der Werkstatt begleitet. Dem Unternehmen entstehen keine Kosten.
Außenarbeitsplätze
Außenarbeitsplätze können nach § 5 Abs. 1
Werkstättenverordnung (WVO) auf Dauer in Unternehmen des allgemeinen
Arbeitsmarktes eingerichtet werden. Sie können aber auch gemäß § 5 Abs. 4
WVO eine Vorstufe für eine Übernahme (Festanstellung) in den
Partnerbetrieb sein.
Während der Zeit des Einsatzes auf dem Außenarbeitsplatz bleibt der Werkstattvertrag des/der Mitarbeiters/in mit der WfbM bestehen. Der/Die Mitarbeiter/in ist über die Werkstatt unfall- und haftpflichtversichert. Dem Unternehmen wird die Arbeitsleistung des/der Werkstattmitarbeiters/in in Rechnung gestellt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG.
Vor der Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes absolviert der/die Werkstattbeschäftigte zunächst ein Praktikum in dem Untenehmen, um seine Fähigkeiten und Grenzen auszutesten. Des Weiteren hat das Unternehmen die Möglichkeit, den behinderten Menschen kennen zu lernen. Die Mitarbeiterinnen des Begleitenden Dienstes der WfbM betreuen den behinderten Menschen und unterstützen die Anleiter im Unternehmen.
Während der Zeit des Einsatzes auf dem Außenarbeitsplatz bleibt der Werkstattvertrag des/der Mitarbeiters/in mit der WfbM bestehen. Der/Die Mitarbeiter/in ist über die Werkstatt unfall- und haftpflichtversichert. Dem Unternehmen wird die Arbeitsleistung des/der Werkstattmitarbeiters/in in Rechnung gestellt. Es handelt sich dabei nicht um Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG.
Vor der Einrichtung eines Außenarbeitsplatzes absolviert der/die Werkstattbeschäftigte zunächst ein Praktikum in dem Untenehmen, um seine Fähigkeiten und Grenzen auszutesten. Des Weiteren hat das Unternehmen die Möglichkeit, den behinderten Menschen kennen zu lernen. Die Mitarbeiterinnen des Begleitenden Dienstes der WfbM betreuen den behinderten Menschen und unterstützen die Anleiter im Unternehmen.
Kontakt
Frau Oelsner
Begleitender DienstTel 0 37 72 / 39 39-12
Fax 0 37 72 / 39 39-99
Mail oelsner@invitas.org
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